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Städte kontrollieren Corona-Testzentren selten

Archivmeldung vom 28.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Die Behörden in zahlreichen Städten kontrollieren so gut wie gar nicht, ob die Corona-Schnelltest-Zentren die Hygienevorschriften einhalten. Das schreibt das Wirtschaftsmagazin "Business Insider".

So müssen private Unternehmer, die ein Corona-Schnelltestzentrum eröffnen wollen, in vielen Städten wie Leipzig, Berlin oder München lediglich eine Checkliste bzw. ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt einreichen. Werden die eingereichten Dokumente genehmigt, sind sie offiziell beauftragt, Schnelltests durchzuführen.

Die Städte Frankfurt, Köln, Leipzig, Stuttgart, Berlin oder München, aber auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen erklärten demnach auf Anfrage: Gesundheitsämter kontrollieren in der Regel nur einen kleinen Teil der privaten Testzentren bei der Einhaltung der Hygiene-Vorschriften - und das meist nur stichprobenartig oder wenn konkrete Beschwerden vorliegen. Der Grund: Sie kommen angesichts der wachsenden Zahl an privaten Anbietern kaum hinterher. Allein in der Stadt Köln gibt es über 250 private Testzentren. Doch das Gesundheitsamt hat auf Nachfrage erst rund 50 unter ihnen auf Hygiene-Vorschriften überprüft, teilte ein Sprecher der Stadt "Business Insider" mit. Dabei habe es nur wenige "schwarze Schafe" gegeben. In Köln mussten bislang vier Teststellen geschlossen werden, so der Sprecher.

In München mussten bislang unter 205 privaten Testzentren elf Teststellen eines bestimmten Anbieters geschlossen werden, so ein Sprecher des Gesundheitsreferats. In Leipzig, Frankfurt oder Stuttgart hingegen hätte keine Teststelle schließen müssen, so die jeweiligen Sprecher der Städte. In Leipzig hatte es aber auch nur vier Kontrollen gegeben, in Frankfurt zusammen mit den Stichproben vier bis fünf, in München nur eine. Ungewöhnlich locker ist auch der Umgang mit den Abrechnungen: Oft müssten die Teststellen nur die Gesamtzahl der durchgeführten Tests an die Kassenärztlichen Vereinigungen melden und bekommen dann eine entsprechende Ausschüttung. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht übertragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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