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BKA-Chef Ziercke sieht Lücken bei Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland

Archivmeldung vom 12.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sieht eklatante Lücken bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland. "Obwohl im Jahr 2010 circa 170 Millionen Euro vorläufig als Vermögenswerte gesichert wurden, ist diese Zahl im internationalen Vergleich, etwa mit Italien, wo über 1,2 Milliarden Euro an Vermögenswerten vorläufig gesichert wurden, sehr gering", sagte Ziercke dem "Handelsblatt".

Bei 242 Verfahren in den letzten Jahren sei es den Behörden nur in 154 Fällen gelungen, kriminelles Vermögen abzuschöpfen. Ziercke sieht deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht: "So muss das Strafgesetzbuch bei der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Gelder auf scheinbar unbeteiligte Dritte erweitert werden, da Tatverdächtige immer häufiger ihr Vermögen auf diese Dritten übertragen." Außerdem dürfe es in Deutschland nicht länger möglich sein, "inkriminiertes Vermögen über ein Insolvenzverfahren zu legalisieren und den Opfern der Straftaten die Realisierung ihrer Ansprüche hierdurch zu erschweren", forderte der BKA-Chef. Und Mafia-Geld sei in Deutschland bisher schwer zu entdecken, da es bereits durch vorherige Transaktionen auf dem internationalen Finanzmarkt nicht mehr als Geld aus kriminellen Machenschaften erkennbar sei Eine Verurteilung wegen Geldwäsche könne in Deutschland derzeit nur erfolgen, wenn eine entsprechende Vortat nachgewiesen werde. Wurde diese im Ausland begangen, müssten dort entsprechende Ermittlungen angeregt werden. "Das bleibt nicht selten hinter den Erwartungen zurück", sagte Ziercke. Deshalb seien Fragen der internationalen Rechtshilfe neu zu erörtern: "So sollte es obligatorisch sein, in Verfahren zur Organisierten Kriminalität, in denen Hinweise auf Tätervermögen im Ausland vorliegen, den betreffenden Staat um Rechtshilfe zur Vermögensabschöpfung zu ersuchen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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