Gerichtsprozess Dr. Hans-Dieter Cleven vs. Boris Becker geht in die nächste Runde
Archivmeldung vom 13.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttWie in den letzten Tagen in den Medien mehrfach kolportiert worden ist, hat das Zuger Kantonsgericht mit Urteil vom 26. Juni 2017 die Klage von Dr. Hans-Dieter Cleven gegen Boris Becker "zurzeit" abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Forderung von Herrn Dr. Cleven in der Höhe von CHF 41'774'236.65 per 31. Dezember 2014 gegen Herrn Becker unbestritten besteht. Jedoch kam das Gericht ebenfalls zum Ergebnis, dass die Darlehensverträge nicht ordnungsgemäß gekündigt worden seien.
Nach eingehender Analyse des kantonsgerichtlichen Urteils und Konsultation der entsprechenden Rechtsprechung und juristischen Literatur, ist Herr Dr. Cleven zur Überzeugung gelangt, dass das Kantonsgericht unzutreffend entschieden hat. Aus diesem Grund wird er nun Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil beim Obergericht des Kantons Zug anhängig machen.
Eine entsprechende Berufungsschrift wird nun innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht. Mit der Berufung wird das Urteil des Kantonsgerichts nicht rechtskräftig. Das heißt, dass weder das Verdikt der nicht ordnungsgemäßen Kündigung rechtskräftig, noch die im Urteil auferlegten Gerichts- und Parteikosten fällig werden.
Wie ebenfalls bereits vielfach medial erwähnt, wird Herr Dr. Cleven unabhängig vom Schweizer Zivilprozess in den nächsten Tagen seine Forderungen in der Höhe von CHF 41'774'236.65 im Insolvenzverfahren gegen Herrn Becker in Großbritannien anmelden. Damit macht er von der Möglichkeit Gebrauch, sich im laufenden Insolvenzverfahren der Privatbank Arbuthnot Latham & Co., Limited anzuschließen und seine Forderungen befriedigen zu lassen.
Quelle: GHM Partners AG (ots)