Hilfswerk kritisiert "anhaltende Kinderfeindlichkeit" in Deutschland
Archivmeldung vom 15.11.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Deutsche Kinderhilfswerk hat der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Kinderfeindlichkeit attestiert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kritisierte Präsident Thomas Krüger, Kinder würden vielerorts nach wie vor als Störfaktor empfunden. Daran habe sich auch 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention nichts geändert.
Mütter würden aus Restaurants geworfen, weil sie stillten oder ihre Babys zu laut schrien. In Cafés hingen am Eingang "Kinderwagen-Verboten"-Schilder und Fluggesellschaften betrieben Werbung mit kinderfreien Zonen, kritisierte Krüger. Er appellierte an die Bundesregierung, Politik für Kinder stärker als bisher auf die Agenda zu setzen.
Er plädierte ferner für ein nationales Programm gegen Kinderarmut. Mit den gegenwärtigen Hartz-IV-Sätzen für Kinder sei zum Beispiel eine ausgewogene Ernährung nicht möglich. Forscher hätten ermittelt, täglich müssten für ein 15-jähriges Kind 4,68 Euro im Discounter oder 7,44 Euro im Supermarkt ausgeben werden, um es gut zu ernähren. Im Hartz IV-Regelsatz seien für Essen aber nur 2,57 Euro vorgesehen. "Das passt nicht zusammen", sagte Krüger. Auch als Folge schlechter Kost litten arme Kinder häufiger an Karies, Infektionen, Asthma, Fettleibigkeit, Kopf- und Rückenschmerzen. Dies hätten zahlreiche Untersuchungen ergeben. Es gebe zwar eine kostenlose Gesundheitsversorgung für Kinder und kostenfreie Untersuchungen zur Früherkennung, doch würden Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten häufig nicht erreicht. Kinder in Armut litten auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. "Das hat Folgen bis ins Erwachsenenalter", warnte das Deutsche Kinderhilfswerk. An vielen Stellen gebe es Aufstiegschancen nur für Kinder aus finanziell gut gestellten Haushalten. Dramatisch schlecht sei auch die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland. Die UN-Kinderrechtskonvention war am 20.November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)