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Guttenberg begründet Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Auslandseinsätze

Archivmeldung vom 14.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: CDU/CSU-Fraktion
Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: CDU/CSU-Fraktion

Die Frage einer Beförderung von Oberst Georg Klein zum Brigadegeneral, dem nächsten normalen Hierarchieschritt in der Truppe, will Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) im Zuge des normalen Beförderungsprozesses prüfen.

In einem Video-Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" sagte zu Guttenberg auf die Frage, ob der im Zuge der Kundus-Affäre befehlsgebende Bundeswehroberst Klein das Zeug zum General habe: "Oberst Klein hat eine langjährige Erfahrung im militärischen Bereich. Und der Schritt vom Oberst zum General ist an Kriterien gebunden. Und diese Kriterien gilt es zu erfüllen. Und das ist dann zu dem Zeitpunkt zu überprüfen, wenn tatsächlich ein solcher Schritt anstehen würde."

Mit Blick auf die Entscheidung über ein Disziplinarverfahren wegen eines möglichen Verstoßes von Klein gegen die ISAF-Einsatzregeln in Afghanistan war der Verteidigungsminister für ein ruhiges Abwarten des routinemäßig laufenden Prozesses. "Welche Schrittfolge zu gehen ist", liegt an den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten. "Das läuft, geht derzeit alles seinen Gang." Momentan werde überprüft, welche Auswirkungen die Verfahrensbeendigung der Generalbundesanwaltschaft habe. "Und diese Routine sollte man nicht unterbrechen", mahnte zu Guttenberg.

In diesem Zusammenhang bezeichnete es zu Guttenberg als untragbaren Zustand, dass es in der Vergangenheit keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Ermittlung bei soldatischen Entscheidungen im Auslandseinsatz in Deutschland gegeben habe. Die Bündelung staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen und Kompetenzen an einem Ort mit Blick auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr sei dringend geboten. Die deutsche Justiz sei unabhängig genug, so dass "keine falsche Kameraderie entscheiden" werde, meinte der Minister mit Blick auf das Regierungsvorhaben, in Leipzig eine entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaft anzusiedeln.

Angesichts der Überprüfungsfragen, die ins Kriegsvölkerrecht hineinragen könnten und die unterschiedliche Rechtsgebiete miteinander vereinten, sei es notwendig, "dass man hier Kompetenz bündelt" und dass man beim Verdacht einer Straftat es mit Soldaten aus unterschiedlichen Bundesländern zu tun haben könne. Dass "in ein und demselben Vorgang plötzlich die Soldaten unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgesetzt sein könnten, das ist ein untragbarer Zustand", sagte der Verteidigungsminister. 

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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