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Deutsche Umwelthilfe Bundesgeschäftsführer Resch zieht vor das Kammergericht wegen Hetze

Archivmeldung vom 21.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch geht mit der Grundsatzklage auf die Schließung von Hetz-Gruppen gegen den Facebook-Mutterkonzern "Meta Platforms" in die nächste Instanz und zieht vor das Kammergericht Berlin. Zuvor hatte heute das Landgericht Berlin entschieden, die Klage in erster Instanz abzuweisen.

Die Richter machten in der Verhandlung zwar deutlich, dass in den beiden beanstandeten Gruppen in der Tat hundertfach erschreckende und strafbare Hass- und Gewaltkommentare erfolgten. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Einzelne reichten aber nicht aus, um ganze Facebook-Gruppen zu schließen.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Es ist bedauerlich, dass das Berliner Landgericht zwar die massiven Hass- und Gewaltkommentare verurteilt, aber keinen rechtlichen Weg sah, solche Foren auf Facebook zu verbieten und so all die Opfer von Hetz-Gruppen zu schützen, für die ich hier stellvertretend klage. Ich werde die ständigen und systematischen Gewalt- und Todesdrohungen gegen meine Person und andere Aktivistinnen und Aktivisten nicht hinnehmen. Deshalb wende ich mich nun an das Berliner Kammergericht und hoffe hier auf eine mutigere Entscheidung. Ich fordere den bisher untätigen Bundesjustizminister Buschmann auf, endlich eine gesetzliche Regelung gegen Facebook beziehungsweise andere Soziale Medien zu erlassen und Opfer statt Täter zu schützen. Die Richter haben in der Verhandlung deutlich gemacht, dass nach ihrer Auffassung eine gesetzliche Regelung notwendig wäre."

Der Meta-Konzern verlangt, dass Opfer jede einzelne Hass- und Bedrohungsnachricht selbst aufspüren und einzeln den Strafverfolgungsbehörden oder Meta melden. Erst dann erfolgt eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaften beziehungsweise könne das Unternehmen aktiv werden. Versuche, mit dem Unternehmen in einen Dialog über die Schließung der Gruppen zu treten, waren zuvor trotz aufwändiger Dokumentationen vieler Einzelbeispiele von Droh- und Gewaltaufrufen gescheitert. Genauso wirkungslos blieb der Großteil von fast 300 Strafanzeigen, die der Bundesgeschäftsführer der DUH gestellt hatte.

Rechtsanwältin Juliane Schütt, die das Verfahren führt: "Das Landgericht ist der Auffassung, dass die derzeit geltende Rechtslage die vom Kläger begehrte Gruppenschließung nicht hergebe. Es hält es für hinzunehmen, dass Betroffene von Hate Speech selbst jede Äußerung dokumentieren und sich um ihre Löschung kümmern müssen. Die vom Kläger bezweckte Verlagerung der Pflicht zu aktivem Handeln - weg von den Betroffenen, hin zu den Anbietern von Internetforen - haben wir heute leider nicht erreicht. Wir sind zuversichtlich, dass das Kammergericht dies anders bewertet."

Die Grundsatzklage wird von einem breiten Bündnis und zahlreichen Prominenten unterstützt, darunter:

Als Teil des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz unterstützen uns Das NETTZ, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, HateAid und die Neuen deutschen Medienmacher*innen. Weitere Bündnispartner sind Goodbye Hate Speech, WEISSER RING e. V., Love Storm, SOS Humanity, Foodwatch und Ichbinhier.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)


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