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Niederlage vor Gericht: Sachsen-Anhalt muss Zuschüsse für Privatschulen neu berechnen

Archivmeldung vom 27.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die freien Schulen in Sachsen-Anhalt haben ein richtungsweisendes Urteil zu ihren Gunsten erstritten. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies am Dienstag die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg zurück. Damit ist entschieden, dass das Land die Zuschüsse für Privatschulen neu berechnen muss. Diese hatten dagegen geklagt, dass sie bei der Finanzierung von Lehrergehältern benachteiligt würden. "Das ist rechtswidrig", bestätigte die Vorsitzende des vierten Senats, Vizepräsidentin Claudia Schmidt, in der Verhandlung.

In dem Musterprozess ging es um Forderungen dreier privater Träger aus dem Schuljahr 2017/2018. Die Kläger wehrten sich unter anderem dagegen, dass das Land Angestellten im Landesdienst in der Regel die Erfahrungsstufe fünf zubilligt, Lehrern an Privatschulen jedoch nur Stufe vier. Die Kosten des Verfahrens muss das Landesschulamt tragen, eine Revision ist nicht zugelassen.

Der Verband der Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt schätzt die strittige Summe auf zehn bis 20 Millionen Euro jährlich. "Unser Appell an das Land ist, jetzt endlich auf die Träger zuzugehen", sagte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Banse. Das Bildungsministerium will zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Noch seien einige Details nicht klar, sagte Sprecher Elmer Emig. "Davon ist auch abhängig, um wie viel Geld es geht."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)


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