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Rosenheim: Somalischer Asylbewerber wollte Landsleuten offenbar illegale Einreise ermöglichen

Archivmeldung vom 17.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der A93 einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen, der vier somalischen Landsleuten offenbar die illegale Einreise ermöglichen wollte. Bild: Polizei
Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der A93 einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen, der vier somalischen Landsleuten offenbar die illegale Einreise ermöglichen wollte. Bild: Polizei

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (16. September) auf der A93 nahe Kiefersfelden den Fahrer eines in Österreich zugelassenen Wagens festgenommen. Der Somalier soll versucht haben, seine vier Mitfahrer einzuschleusen. Die Begleiter stammen ursprünglich ebenfalls aus Somalia. Sie verfügten nicht über die erforderlichen Papiere für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland.

Wie sich herausstellte, ist der mutmaßliche Schleuser in Österreich als Asylbewerber anerkannt. Der 29-Jährige, der in Innsbruck gemeldet ist, wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend musste er die Rückfahrt antreten. Auch den vier somalischen Begleitern wurde die Einreise verweigert. Die Bundespolizei zeigte sie wegen illegalen Einreiseversuchs an und wies sie nach Österreich zurück.

Wegen Beihilfe zum unerlaubten Einreiseversuch wurden ein Marokkaner und ein Moldauer angezeigt. Die beiden Männer sollen unabhängig voneinander mit ihren Autos andere Ausländer über die deutsch-österreichische Grenze gebracht haben. Der 49-jährige marokkanische Staatsangehörige war mit einem Landsmann, der 38-Jährige aus der Republik Moldau mit einem Albaner unterwegs. Keiner der Beifahrer konnte den Bundespolizisten auf der Inntalautobahn ein Visum oder eine sonstige Genehmigung für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland vorzeigen. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den österreichischen Behörden überstellt. Die beiden Fahrzeugführer, die jeweils eine Aufenthaltserlaubnis für Italien haben, müssen voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren rechnen.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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