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Abrechnungsbetrug: KKH hat 2007 einen Schaden von einer Million Euro aufgedeckt

Archivmeldung vom 28.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Jahr 2007 konnte die Ermittlungsgruppe der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) - wie bereits in den Vorjahren - Abrechnungsmanipulation in Höhe von rund einer Million Euro aufdecken.

"Insgesamt hat die KKH im vergangenen Jahr 1.125 neue Fälle aufgegriffen", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Seit Bestehen des Bereichs Abrechnungsmanipulation im Jahr 2001 hat die KKH mehr als 6.200 Fälle von Betrug im Gesundheitswesen bearbeitet. Davon sind 4.800 Fälle bereits erfolgreich abgeschlossen. Ingo Kailuweit: "Derzeit erstatten wir im Monat durchschnittlich vier Strafanzeigen." Kailuweit betonte außerdem, dass Abrechnungsbetrug kein Kavaliersdelikt sei. "Es entsteht ein immenser Schaden für die soziale Krankenversicherung und in letzter Konsequenz für die Beitragszahler", sagte Kailuweit.

Physiotherapeuten und Krankengymnasten sind überproportional beteiligt

Die Straftaten durchziehen das gesamte Gesundheitssystem. "Mit rund 270 Straftaten", so Kailuweit, "haben unsere Ermittler jedoch überproportional Fälle aufgedeckt, bei denen Physiotherapeuten oder Krankengymnasten beteiligt waren", gefolgt von der häuslichen Krankenpflege mit 115 Fällen im Jahr 2007.

Eine Million Euro entsprechen rund 360 Geburten oder 25.000 Masern-Impfungen

Das Geld, welches die KKH zurückholen konnte, kommt direkt den Versicherten zugute. "Eine Million Euro ist viel Geld - erst recht im finanziell stark belasteten Gesundheitswesen", betont Kailuweit. Für eine Million Euro kann die KKH beispielsweise rund 360 Geburten oder knapp 25.000 Masern-Impfungen für Kinder bezahlen.

Uni-Studie belegt: Tatverdächtige im Gesundheitswesen sind häufig Mehrfachtäter

"Bei betrügerischem Verhalten im Gesundheitswesen handelt es sich um ein besonders sozialschädliches Verhalten" sagte Prof. Bernd-Dieter Meier, Kriminologe an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover. Erste Ergebnisse einer empirischen Untersuchung belegen, dass die Tatverdächtigen im Gesundheitswesen mit 69 Prozent in der Regel männlich und zu 88 Prozent zwischen dem 30. und 59. Lebensjahr sind. Bei den Leistungserbringern steht die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen im Vordergrund. Der Tathergang erstreckt sich durchschnittlich über einen Zeitraum von 19 bis 23,5 Monaten. In dieser Zeit kommt es häufig zu vielen Einzeltaten.

Quelle: KKH - Die Kaufmännische

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