OVG Schleswig verbietet Erweiterung von Müllkraftwerk in Ferienregion
Archivmeldung vom 16.02.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie geplante Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (MHKW) in Neustadt (Kreis Ostholstein) ist vom Tisch. Das berichtet die "Lübecker Nachrichten" in ihrer heutigen Ausgabe.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hob gestern die Teilgenehmigung auf, die das Staatliche Umweltamt Kiel der ZVO Entsorgung GmbH bereits 2007 erteilt hatte. Die Schleswiger Richter geben der Stadt Neustadt recht, die gegen die Erweiterung des MHKW von derzeit 60000 auf 140000 Jahrestonnen geklagt hat. Neustadt sah seine Planungshoheit verletzt, da eine Zustimmung der Stadt zu dem Bauvorhaben nicht eingeholt wurde.
Das OVG folgt der Argumentation der Klägerin und sieht den Hauptzweck der MHKW in der Verwertung, in der Produktion von Strom und Fernwärme, und nicht in der Beseitigung von Abfällen. Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen.
Quelle: Lübecker Nachrichten