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OVG Schleswig verbietet Erweiterung von Müllkraftwerk in Ferienregion

Archivmeldung vom 16.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die geplante Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (MHKW) in Neustadt (Kreis Ostholstein) ist vom Tisch. Das berichtet die "Lübecker Nachrichten" in ihrer heutigen Ausgabe.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hob gestern die Teilgenehmigung auf, die das Staatliche Umweltamt Kiel der ZVO Entsorgung GmbH bereits 2007 erteilt hatte. Die Schleswiger Richter geben der Stadt Neustadt recht, die gegen die Erweiterung des MHKW von derzeit 60000 auf 140000 Jahrestonnen geklagt hat. Neustadt sah seine Planungshoheit verletzt, da eine Zustimmung der Stadt zu dem Bauvorhaben nicht eingeholt wurde.

Das OVG folgt der Argumentation der Klägerin und sieht den Hauptzweck der MHKW in der Verwertung, in der Produktion von Strom und Fernwärme,  und nicht in der Beseitigung von Abfällen. Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen.

Quelle: Lübecker Nachrichten

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