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Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision im Fall Hoeneß

Archivmeldung vom 17.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Uli Hoeneß
Uli Hoeneß

Foto: BMK
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staatsanwaltschaft München II geht gegen das Urteil im Steuerprozess gegen den früheren Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, nicht in Revision. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Da Hoeneß bereits zuvor erklärt hatte, ebenfalls auf eine Revision gegen das Urteil verzichten zu wollen, ist selbiges nun rechtskräftig.

Der frühere Präsident und Manager des deutschen Fußball-Rekordmeisters war am vergangenen Donnerstag zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht München II taxierte die Steuerschuld von Hoeneß auf 28,5 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für Hoeneß gefordert. Beobachter rechnen damit, dass der einstige Bayern-Präsident in einigen Wochen seine Haftstrafe antreten muss. Zuvor muss allerdings noch die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts München II vorliegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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