Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes BGH: Prozess gegen Ex-Waffenlobbyist Schreiber muss neu verhandelt werden

BGH: Prozess gegen Ex-Waffenlobbyist Schreiber muss neu verhandelt werden

Archivmeldung vom 06.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Fall um den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden. Das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den 77-Jährigen weise Rechtsfehler auf, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit und verweist den Fall damit an das Landgericht zurück.

Es müsse unter anderem geklärt werden, ob Schreiber zum Tatzeitraum, zwischen 1988 und 1993, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder in Kanada hatte. Am 5. Mai 2010 war Schreiber zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er in den besagten Jahren umgerechnet 7,3 Millionen Euro an Tarnkonten und Scheinfirmen am Fiskus vorbeischleuste. Karlheinz Schreiber gilt zudem als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Spendenaffäre um Altbundeskanzler Helmut Kohl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte steril in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige