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Fall Lügde: Kinder müssen möglicherweise noch einmal aussagen

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine typische Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Eine typische Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Heiderose Manthey / Eigenes Werk

Die Missbrauchsopfer von Lügde könnten nach ihrer polizeilichen Vernehmung auch noch einmal vor Gericht vernommen werden. Das sagte einer der Opferanwälte der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Es ist denkbar, dass die Kinder vor Gericht noch einmal aussagen müssen. Das kommt auf das Verhalten der Angeklagten und ihre Verteidigung an. Sobald keine richterliche Vernehmung mit Fragerecht der Prozessbeteiligten stattgefunden hat, ist die Umittelbarkeit des Strafverfahrens oberstes Gebot, und dann müssen alle aussagen. Das wäre heftig für die Kinder", sagte Roman von Alvensleben, der eines der Opfer von Lügde vertritt. Von Alvensleben kritisierte zudem die Art der Vernehmung seiner Mandantin durch die Polizei. "Meine Mandantin wurde im Polizeirevier befragt, ohne dies kindgerecht zu gestalten." Dies sei wiederholt geschehen, bis sich schließlich eine spezialisierte Fachkommissarin bei der Polizeidirektion Bielefeld des Falles angenommen haben, sagte der Anwalt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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