Fall Lügde: Kinder müssen möglicherweise noch einmal aussagen
Archivmeldung vom 14.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Missbrauchsopfer von Lügde könnten nach ihrer polizeilichen Vernehmung auch noch einmal vor Gericht vernommen werden. Das sagte einer der Opferanwälte der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
"Es ist denkbar, dass die Kinder vor Gericht noch einmal aussagen müssen. Das kommt auf das Verhalten der Angeklagten und ihre Verteidigung an. Sobald keine richterliche Vernehmung mit Fragerecht der Prozessbeteiligten stattgefunden hat, ist die Umittelbarkeit des Strafverfahrens oberstes Gebot, und dann müssen alle aussagen. Das wäre heftig für die Kinder", sagte Roman von Alvensleben, der eines der Opfer von Lügde vertritt. Von Alvensleben kritisierte zudem die Art der Vernehmung seiner Mandantin durch die Polizei. "Meine Mandantin wurde im Polizeirevier befragt, ohne dies kindgerecht zu gestalten." Dies sei wiederholt geschehen, bis sich schließlich eine spezialisierte Fachkommissarin bei der Polizeidirektion Bielefeld des Falles angenommen haben, sagte der Anwalt.
Quelle: Rheinische Post (ots)