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NSU-Opferanwälte wollen Videoübertragung in Karlsruhe erstreiten

Archivmeldung vom 20.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein weiteres Mal mit dem bevorstehenden NSU-Verfahren befassen. Der Hamburger Anwalt Thomas Bliwier, der die Hinterbliebenen des NSU-Opfers Halit Y. verteidigt, reichte nach Informationen der "Welt am Sonntag" in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein.

Darin fordert er die Videoübertragung des Prozesses vor dem Münchner Oberlandesgericht in einen zweiten Saal. Nur so könne gewährleistet werden, dass man dem enormen öffentlichen Interesse gerecht werde. Bliwier und seine Kollegen aus der Kanzlei bdk gehen formal gegen die jüngste Verfügung des Vorsitzenden Richters vor, in dem dieser das neue Akkreditierungsverfahren für die Presse bekannt gab. Aus seiner Anordnung ging hervor, dass er keine Videoübertragung zulassen will.

Voßkuhle mahnt Sensibilität bei NSU-Prozess an

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren am Münchner Oberlandesgericht zur Sensibilität aufgerufen. "Das Verfahren in München hat so große mediale Aufmerksamkeit erlangt, dass man auch diesen Umstand kritisch beleuchten könnte", sagte Voßkuhle im Gespräch mit der "Welt am Sonntag". "Auf der anderen Seite ist es fraglos ein Verfahren, das besondere Sensibilität und Umsicht erfordert." Sicherlich hätten sich "alle in der Justiz gewünscht, dass das Verfahren mit weniger Aufregung startet", fügte er hinzu.

Die Entscheidung, das Akkreditierungsverfahren von neuem zu beginnen und den Prozess um drei Wochen zu verschieben, wollte Voßkuhle unter Verweis auf das laufende Verfahren am Bundesverfassungsgericht nicht kommentieren. "In der Hauptsache bleiben schwierige Rechtsfragen zu klären." Er könne nur auf die einstweilige Anordnung verweisen, sagte er. "Das weitere Vorgehen ist letztlich Sache des Oberlandesgerichts."

Voßkuhle ließ zugleich Widerwillen gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren erkennen. "Um bestimmte Verfahren reißen wir uns nicht - Anträge, die zulässig sind, müssen aber entschieden werden", sagte er mit Blick auf den angekündigten Verbotsantrag des Bundesrates gegen die rechtsextremistische Partei. "Das ist hier kein Wunschkonzert! Wir können uns die Fälle eben nicht aussuchen."

Entgegen mancher Vermutung seien die Karlsruher Richter "nicht versessen darauf, politisch hoch brisante Entscheidungen zu treffen". Ob eines oder mehrere Verfassungsorgane einen Verbotsantrag stellten, mache "juristisch" keinen Unterschied, sagte Voßkuhle.

Gleichwohl verwies er auf einen Vorteil. Es sei denkbar, dass "eine Begründung aus mehreren Antragsschriften vielschichtiger" ausfalle. Karlsruhe warte auf den angekündigten Antrag und versuche, das Verfahren zügig abzuschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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