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Richterin lehnt Nebenklage im Prozess um Neuköllner Anschlagsserie ab

Archivmeldung vom 03.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Linken-Politiker Ferat Kocak darf nicht als Nebenkläger im Prozess gegen die beiden Neonazis Sebastian T. und Tilo P. vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten auftreten. Die Vorsitzende Richterin hat einen entsprechenden Antrag von Kocaks Anwältin mit Beschluss vom 18.7.2022 zurückgewiesen.

Das Schreiben liegt rbb24 Recherche vor. Die Angeklagten sollen nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Kocaks Auto in der Nacht zum 1. Februar 2018 in der Hofeinfahrt seines Elternhauses in Brand gesetzt haben.

Laut StPO muss das Opfer einer Brandstiftung nachweisen, dass die Tat schwere Folgen im Leben des Betroffenen hinterlassen hat, um als Nebenkläger im Prozess zugelassen zu werden. Im Beschluss zur Ablehnung heißt es jedoch, Ferat Kocak habe durch den Anschlag "keine körperlichen und seelischen Schäden von einer Erheblichkeit" erlitten, wie sie in der StPO vorausgesetzt werden. Der Linken-Abgeordnete habe in der Folge des Brandanschlags auf seinen Wagen lediglich fünf Sitzungen bei einer Psychologin in Anspruch genommen, argumentiert die Richterin weiter.

Heike Kleffner vom Verband der Beratungstellen für Betroffene rechter Gewalt bezeichnet den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten als skandalös. Entscheidungen wie diese, so Kleffner, "seien bundesweit sehr selten anzutreffen." Kleffner weiter: "Man muss einfach sagen, das ist einer der Tiefpunkte der Berliner Justiz, wenn es um den Umgang mit schweren neonazistischen, rassistischen Gewalttaten und ihren Betroffenen geht."

Kocaks Anwältin Franziska Nedelmann kündigte gegenüber dem rbb an, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen. Laut StPO sei dieser zwar unanfechtbar, doch Nedelmann beruft sich auf eine fehlerhafte Begründung. Die Anwältin verweist auf andauernde Angstzustände und Schlaflosigkeit ihres Mandanten infolge des Anschlags. Zudem habe er in den vergangenen Jahren, wie im Antrag auf Zulassung zur Nebenklage formuliert, zehn Mal psychologische Unterstützung in Anspruch genommen.

Wie der rbb aus Justizkreisen erfuhr, hat das Amtsgericht Tiergarten mindestens einen weiteren Antrag auf Zulassung zur Nebenklage in der Neuköllner Anschlagsserie zurückgewiesen.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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