Vermisste werden frühstens nach zwei Jahren für tot erklärt
Archivmeldung vom 03.01.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeWenn eine Persone bei «hoher Todesgefahr» verschwunden ist, gilt ihr Tod als «höchst wahrscheinlich». Das legt das Schweizer Zivilgesetzbuch legt fest. Vermisste Menschen werden allerdings frühstens nach zwei Jahren für tot erklärt.
Dieses Gesetz könnte jetzt auch im Zusammenhang mit den noch vermissten Schweizerinnen und Schweizern bei der Flutkatastrophe in Südasien zur Anwendung kommen.
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