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Vermisste werden frühstens nach zwei Jahren für tot erklärt

Archivmeldung vom 03.01.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wenn eine Persone bei «hoher Todesgefahr» verschwunden ist, gilt ihr Tod als «höchst wahrscheinlich». Das legt das Schweizer Zivilgesetzbuch legt fest. Vermisste Menschen werden allerdings frühstens nach zwei Jahren für tot erklärt.

Dieses Gesetz könnte jetzt auch im Zusammenhang mit den noch vermissten Schweizerinnen und Schweizern bei der Flutkatastrophe in Südasien zur Anwendung kommen.

mehr http://www.nzz.ch

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