Bundesanwaltschaft überprüft Veteranen-Verein Uniter
Archivmeldung vom 06.12.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Bundesanwaltschaft überprüft den Verein Uniter, in dem ehemalige und aktive Soldaten und Polizisten aus Spezialeinheiten organisiert sind. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Politikerin Agnieszka Brugger. Demnach hat der Generalbundesanwalt bereits im vergangenen Jahr einen sogenannten Beobachtungsvorgang zu dem Verein angelegt.
"Aufgrund von Hinweisen aus dem Ermittlungsverfahren gegen Franco A. hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2017 einen Beobachtungsvorgang zu Uniter e.V. angelegt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Grünen-Verteidigungsexpertin. Anhaltspunkte für "Straftaten, welche die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründen könnten", hätten sich bislang jedoch nicht ergeben. "Da die Beobachtung noch nicht abgeschlossen ist, können weitere Auskünfte nicht erteilt werden." Laut eigenen Angaben will der Verein ehemaligen Angehörigen von Spezialkräften aus Polizei und Militär sowie deren Familien in unterschiedlichen Lebensleben behilflich sein, etwa beim Wechsel in eine andere Branche oder nach langen Auslandsaufenthalten. Daneben bietet der Verein bundesweit auch Selbstverteidigungs- oder Überlebenskurse an.
Uniter erklärte auf Anfrage, es handele sich um einen "abgeschlossenen Vorgang". In der Vergangenheit habe man zudem mit Ermittlungsbehörden kooperiert. "Ein Verhalten, das auf extremistisches Gedankengut hinweist, führt gemäß unserer Satzung zum Ausschluss aus unserem Verein und zwar auf jeder Ebene", so ein Sprecher des Vereins. Brugger forderte weitere Erklärung zu Uniter und den Einschätzungen der Sicherheitsbehörden. "Das Verteidigungsministerium räumt neue Informationen immer nur auf Nachfrage und extrem widerwillig ein", sagte Brugger der Zeitung. "Die Antwort der Bundesregierung wirft erst recht Fragen auf. So ist unklar, was eigentlich den Generalbundesanwalt dazu bewogen hat, einen Beobachtungsvorgang einzuleiten."
Bei allen Unterrichtungen zum Fall Franco A. sei außerdem "kein Wort dazu gefallen". Im Zuge der Ermittlungen gegen den Bundeswehroffizier Franco A., der sich als syrischer Asylbewerber ausgegeben hatte und anfänglich im Verdacht stand, einen Terroranschlag vorbereitet zu haben, war das Bundeskriminalamt (BKA) auf mehrere Chatgruppen gestoßen. Darin sollen sich Personen aus der sogenannten "Prepper"-Szene organisiert haben, darunter auch Bundeswehrsoldaten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur