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BGH - Rechte der Mieter gestärkt

Archivmeldung vom 22.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Im Streit um verspätete Nebenkostenabrechnungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Mieter gestärkt. Der Vermieter muss nachweisen, dass die Rechnung den Mieter in der festgelegten Jahresfrist erreicht hat.

Ist das nicht der Fall, hat der Mieter das Recht, Nachzahlungen zu verweigern. Das Gericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass der Absender das Risiko hinnehmen muss, das ein Schreiben auf dem Postweg verloren gehen könnte.

Das Urteil wurde vom Deutschen Mieterbund befürwortet. Wichtige Schreiben sollten als Einwurf-Einschreiben verschickt oder persönlich in den Briefkasten geworfen werden. Dazu riet Direktor Lukas Siebenkotten.

 

Die Nebenkostenabrechnung ist "dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen". 

 

Der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Ball betonte in der Verhandlung, dass die Regelung den Mietern rechtliche Sicherheit bei verspäteten Forderungen über Nachzahlungen bietet.
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