Fall Reinhard R.: Opferanwälte kritisieren Umgang mit Schwerverbrechern
Archivmeldung vom 17.06.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserNach der Flucht des mutmaßlichen Sextäters aus der JVA Lingen üben die Opferanwälte Birte Wolken-Lammers und Bernhard Weiner in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" grundsätzliche Kritik am Umgang mit Sicherungsverwahrten und Gefängnisinsassen in Niedersachsen.
Die Juristen aus Meppen vertreten das 13-jährige Mädchen, das Reinhard R. während seines Freiganges in Lingen sexuell missbraucht haben soll. Sie bemängeln den Einsatz von Tagebüchern bei der Entscheidung darüber, ob Sicherungsverwahrte wie R. Haftlockerungen erhalten.
Weiner verweist darauf, wie leicht es sei, diese zu manipulieren und sich damit selbst in ein positives Licht zu rücken. "Tagebücher sind wie eine Werbebroschüre der Täter. Und niemand käme auf die Idee alles zu glauben, was die Werbung verspricht", sagte der Meppener der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies gelte nicht nur für Sicherungsverwahrte, sondern für alle Risikotäter.Die Anwälte fordern daher bei der Beurteilung von Häftlingen, auf die Tagebücher zu verzichten oder diese aber zumindest auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Zudem sollten Straftäter vor Haftlockerungen wie etwa Freilassungen durch externe Fachleute geprüft werden. Vor allem aber verlangen die Anwälte: "Die Sozialtherapie muss den Opfern Fragen beantworten."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)