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Friedland: Einsatz verbotener Tellereisen in Ihlenfeld

Archivmeldung vom 20.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Foto des Tellereisens
Foto des Tellereisens

Am 18.11.2017 gegen 08:30 Uhr ging im Polizeirevier Friedland der Hinweis ein, dass es in Ihlenfeld zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gekommen ist. Die Rettungsleistelle teilte mit, dass sich ein mittels Tellereisen gefangener Waschbär verletzt in einen Kellerzugang zurückgezogen hätte.

Vor Ort traf der eingesetzte Beamte auf ein verletztes Tier, welches mit der linken, gebrochenen Pfote in einem Tellereisen gefangen war. Bei dem Tellereisen, auch Fangeisen genannt, handelt es sich um eine verbotene Falle zum Fang von Raubtieren. Die Klaue eines Tellereisens ist, wie auch im vorliegenden Fall, an einer längeren Metallschnur befestigt. Am Ende jener Schnur befindet sich ein Mechanismus, welcher an einem starren Gegenstand befestigt wird, wie beispielsweise einem Baum, sodass das gefangene Tier örtlich gebunden ist.

Der unbekannte Täter befestigte das Tellereisen nicht, sodass der Waschbär samt der Fangeinrichtung zum späteren Auffindeort gelangte und dort verletzt liegen blieb. Der Waschbär konnte nur noch von seinen Qualen erlöst werden. Das Tellereisen wurde sichergestellt. Es wurde Strafanzeige gegen den noch unbekannten Täter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass ein Tellereisen keine sofort tötende Wirkung beim gefangenen Wirbeltier zu Folge hat, sondern mit qualvollen und langanhaltenden Schmerzen verbunden ist, wurde das Verwenden des Fanginstruments schon im Jahr 1995 im Bereich der EU verboten.

Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg (ots)

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