Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gebäudereinigungsbranche auf
Archivmeldung vom 26.05.2017
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Freigeschaltet durch André OttIn einer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden vom 15. bis 17. Mai 2017 in der Gebäudereinigungsbranche 12.900 Personen geprüft. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an über 3.000 Orten im Einsatz. Neben den Befragungen der Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen.
Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Festgestellt wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften. In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.
Quelle: Generalzolldirektion