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Anwälte verschenken Milliarden

Archivmeldung vom 18.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Rechtsanwälte in Deutschland verschenken jährlich rund drei Milliarden Euro. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Hochrechnung des juristischen Pressedienstes AnwaltsConcept. Der Grund für die Misere: Die Mehrheit der Juristen vernachlässigt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Zwar wurde das Werbeverbot für Anwälte deutlich gelockert, dennoch setzt sich nur etwa jeder zehnte Jurist öffentlichkeitswirksam in Szene. Durch die Präsenz in den Tages-, Wochen- und Fachmedien kann der Honorarumsatz um knapp 20 Prozent gesteigert werden. Der Umsatz der deutschen Rechtsanwälte würde von derzeit fast 15 Milliarden auf 18 Milliarden Euro ansteigen.

Der Wettbewerbsdruck auf Rechtsanwälte in Deutschland nimmt zu. So stieg die Zahl der zugelassenen Anwälte 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 5.000 auf insgesamt 142.830 Rechtsanwälte. Die Mehrheit der Anwälte beabsichtigt sich deshalb auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren. Das Ziel ist es, sich gegenüber Wettbewerbern besser zu positionieren. Trotz des gelockerten Werbeverbots steht dem ein insgesamt verhaltener Einsatz klassischer Werbe- oder PR-Maßnahmen gegenüber. Weniger als jede dritte Kanzlei arbeitet mit Mandantenschreiben oder Newslettern. Nur jeder fünfte Anwalt verschickt regelmäßig Presseinformationen.

Während kleine und mittelständische Sozietäten die Werbeinstrumente vernachlässigen, verfügen fast acht von zehn der großen Wirtschaftskanzleien über eine eigene PR-Abteilung. Rund ein bis zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes fließen hier in öffentlichkeitswirksame Aktionen. Zum Vergleich: Nur etwa jeder zehnte Einzelanwalt investiert in entsprechende Maßnahmen. Viele von ihnen beauftragen dabei eine auf Rechtsanwaltswerbung spezialisierte Agentur.

„Die Kommunikation zwischen Juristen und der Presse ist kein Selbstgänger. Die Rechtssprache bringt so manchen Journalisten ins Schwitzen. Hierin liegt die Chance für Rechtsanwälte: Ein fachlich mundgerecht aufbereiteter Pressetext unterstützt die Arbeit der Journalisten. Durch eine mögliche Veröffentlichung erreicht der Anwalt zudem potenzielle Mandanten und kann so den Umsatz steigern“, erklärt Timo Stehn, geschäftsführender Gesellschafter des juristischen Pressedienstes AnwaltsConcept.

Quelle: AnwaltsConcept

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