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Verstöße des Justizministeriums bei Aufsicht über Rechtsanwaltskammer

Freigeschaltet am 05.06.2024 um 16:15 durch Mary Smith
Bundesministerium der Justiz — BMJ —
Bundesministerium der Justiz — BMJ —

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Informationen von rbb24 Recherche wirft der Brandenburger Landesrechnungshof (LRH) dem Ministerium für Justiz (MdJ) vor, dass es seiner Rechtsaufsicht über die Brandenburger Rechtsanwaltskammer (RAK) nicht immer nachgekommen sein soll.

Das Ministerium ist nach der Bundesanwaltsordnung für die Rechtsaufsicht über die RAK zuständig. Das MdJ soll nach Aussage des Landesrechnungshofs möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben, die sich aus der "Landeshaushaltsordnung und Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung sowie Haushalts- und Buchführungsordnung der RAK Brandenburg" ergeben. Das hat der Sprecher des Landesrechnungshofes am Mittwoch mitgeteilt.

Das Justizministerium hat auf Anfrage ebenfalls am Mittwoch erklärt, dass sich die in der Mitteilung geäußerte Kritik auf unterschiedliche Auffassungen zur Reichweite der Rechtsaufsicht beziehen würde. Wörtlich teilte es mit: "Die gegebenenfalls für die Ausübung dieser Rechtsaufsicht zu ziehenden Schlussfolgerungen bleiben einer abschließenden Auswertung der Prüfmitteilungen vorbehalten." In die Auswertung werde auch das Prüfungsergebnis des LRH "über die Haushalts- und Buchführungsordnung der Rechtsanwaltskammer" einbezogen. Der rbb hatte darüber berichtet.

Die Prüfung der Rechtsanwaltskammer hatte unter anderem zuvor ergeben, dass diese über Jahre von den "Maßgaben der Landeshaushaltsordnung" abgewichen sei und Haushaltspläne nicht "vollumfänglich den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung" genügt hätten. Die Verstöße hätten, so der LRH, auch Folgen für die Mitglieder. Sie hätten es wegen der Verstöße gegen die Haushalts- und Buchführung schwer gehabt, einzelne Ausgabenbereiche kritisch zu prüfen. Nach Einschätzung von Strafrechtsexperten könnte es sich bei einigen Fällen um den Straftatbestand der Untreue handeln. Der Präsident der RAK, Frank Engelmann, wies den Vorwurf der Untreue gegenüber dem rbb zurück. Die Vorwürfe des LRH seien von Vorstand und Geschäftsführer geprüft worden.

Nach rbb-Informationen prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Potsdam, ob hier ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Das teilte der Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage mit.

Nach der Berichterstattung durch den rbb hat der Rechtsausschuss des Landtags auf Antrag der Freien Wähler den Prüfbericht des Landesrechnungshofs für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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