Verfassungsschutz hatte Amri-Drohvideos früher als bekannt
Archivmeldung vom 07.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war offenbar deutlich früher im Besitz von Drohvideos des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri als bislang bekannt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" und beruft sich dabei auf Sicherheitskreise sowie Unterlagen, die der Redaktion nach eigenen Angaben vorliegen.
Demnach teilte der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf dessen Anfrage vom 21. Dezember 2016 am 27. Dezember 2016 mit, dass dort vier Videos im Zusammenhang mit Anis Amri vorlägen. Weiter informierten die Amerikaner den deutschen Auslandsgeheimdienst darüber, dass auch das BfV die Aufnahmen bekommen habe. Drei der Clips seien Drohvideos, bei einem handele es sich um eine Aufnahme, bei der Amri die spätere Fahrtroute für den LKW-Anschlag auf dem Breitscheidplatz abfilmte. Aufgrund technischer Probleme leitete der BND die Informationen erst am 30. Dezember an das BfV weiter.
Bereits am 29. Dezember, also einen Tag vor der Übermittlung, wertete eine Mitarbeiterin des BfV die Videos allerdings bereits aus und erstellte einen Vermerk dazu. Die Videos, so geht es aus Unterlagen hervor, die "Focus" vorliegen, seien dem Verfassungsschutz von einem ausländischen Geheimdienst vor der Übermittlung durch den BND übergeben worden. Trotz der frühen Kenntnis des Materials leitete der Inlandsgeheimdienst die Informationen aber nicht an andere Behörden weiter. Wie viel früher und in welchem Zusammenhang das Material das BfV erreichte, könne aber nicht mehr rekonstruiert werden, da es weder elektronische Zeitstempel noch analoge Eingangsstempel oder Aufzeichnungen über den Erhalt des Materials gebe, schreibt "Focus" weiter.
Bei internen Befragungen dazu, wann der Inlandsgeheimdienst die Videos bekommen habe, hätten sich die zuständige Sachbearbeiterin und ihr damaliger Referatsleiter auf Erinnerungslücken berufen. Bisher war lediglich bekannt, dass der BND Ende Dezember ein Drohvideo von einem ausländischen Nachrichtendienst erhalten hatte und dieses aufgrund eines Sperrvermerks des Partnerdienstes erst im März an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet hatte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur