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Im Jahr 2009 erneut nur wenige Einbürgerungen

Archivmeldung vom 29.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2009 gut 96 100 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren zwar 1 650 Einbürgerungen mehr als im Vorjahr (+ 1,7%), allerdings deutlich weniger als im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2007 von jährlich rund 140 000 Fällen. Seit dem Jahr 2000, in dem das neue Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde und insgesamt 186 700 Einbürgerungen stattfanden, hat die Zahl tendenziell abgenommen.

Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht uneinheitlich: In neun Bundesländern ging die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr zurück - am stärksten in Hessen (- 713), Berlin (- 557) und Niedersachsen (- 481); in sieben Ländern stieg sie dagegen an - am meisten in Bayern (+ 2 065), Baden-Württemberg (+ 935) und Hamburg (+ 907). Oft war ein Anstieg dort zu beobachten, wo im Vorjahr der Rückgang besonders stark ausgeprägt gewesen war. Diese Entwicklung unterstützt den langjährigen Trend zur Angleichung der Einbürgungsquoten: Seit 2000 ging die Spanne zwischen der höchsten und der niedrigsten Einbürgerungsquote in den Bundesländern von 3,3 auf 1,3 Prozentpunkte zurück (Die Einbürgerungsquote bezieht die Zahl der Einbürgerungen (ohne Einbürgerungen im Ausland) auf die Zahl der Ausländer/-innen im Inland. Hier wird die Zahl der Ausländer/-innen aus der Bevölkerungsfortschreibung herangezogen, weil diese Datenquelle die Gesamtbevölkerung umfasst).

Im Jahr 2009 erwarben 70% aller Eingebürgerten (67 700) die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des Paragrafen 10 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz; das waren 3% mehr als im Jahr zuvor. Rechtliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist in diesen Fällen ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Am zweithäufigsten waren mit 10 390 Fällen die Einbürgerungen von deren in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern, die schon nach kürzeren Zeiten eingebürgert werden können. Ihre Zahl fiel 2009 gegenüber dem Vorjahr um 3%. An dritter Stelle standen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (gut 7 650 Fälle oder 7% weniger als im Vorjahr), an vierter Stelle Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern, die sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben (knapp 5 600 Fälle oder 26% mehr als im Vorjahr).

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2009 - wie schon in den Jahren zuvor - Menschen aus der Türkei mit gut 24 600 aller Einbürgerungen. Der Anteil an allen Einbürgerungen entsprach mit gut 25% in etwa dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (gut 5 700 Fälle), aus dem Irak (gut 5 100 Fälle) und Polen (gut 3 800 Fälle).

Die größte Zunahme gegenüber dem Vorjahr trat bei Einbürgerungen aus Afghanistan  (+ 41%) und dem Irak (+ 21%) auf, der größte Rückgang bei Einbürgerungen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (- 17%). 

Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus, bezieht also die Einbürgerungen im Inland auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und einer Aufenthaltsdauer von acht oder mehr Jahren alle Erfordernisse für eine Einbürgerung erfüllen. 2009 beträgt diese Quote insgesamt 1,9%; die höchsten Werte hatten Kamerun (16,9%), Irak (13,8%) sowie Nigeria und Afghanistan (je 10,3%).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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