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Patientinnen vergewaltigt - BGH bestätigt Urteil gegen Arzt

Archivmeldung vom 14.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen ehemaligen Chefarzt des Klinikums Bamberg bestätigt. Das Landgericht Bamberg hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in sechs und schwerer sexueller Nötigung in fünf Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und gegen ihn ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Arzt in den Jahren 2008 bis 2014 in der genannten Klinik an insgesamt zwölf Frauen in sediertem Zustand sexuelle Handlungen vor, führte teilweise Finger oder Gegenstände ein und hielt dies fotografisch und/oder filmisch fest. Zudem filmte er heimlich die Patentochter seiner Ehefrau. Während der Angeklagte die äußeren Umstände im Wesentlichen einräumte, wies er insbesondere ein sexuelles Motiv zurück und gab an, stattdessen neue Diagnosemöglichkeiten für Beckenvenenthrombose eingesetzt zu haben. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Bamberg keinen Rechtsfehler enthalte, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. (Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 479/17).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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