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Bundespolizei nimmt 2 gesuchte Straftäter fest - Straftaten: Sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Archivmeldung vom 18.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolfoto Bild: Bundespolizei
Symbolfoto Bild: Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am Donnerstag innerhalb von 10 Stunden 4 Straftäter festgenommen. Darunter waren auch zwei Straftäter die mit Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wurden.

Am Donnerstagabend wurde am Hauptbahnhof Aachen ein 36-jähriger Deutscher aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Aachen wegen eines Sexualdeliktes in Tateinheit mit der Freiheitsberaubung festgenommen. Die Gewahrsamsfähigkeit musste bei dem stark angetrunkenen Mann erst festgestellt werden. Nach Bestätigung der Gewahrsamsfähigkeit wurde er in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

Nur eine Stunde zuvor ging ein 41-jähriger Deutscher den Beamten am Vaalserquartier ins Fahndungsnetz. Er war zuvor aus den Niederlanden eingereist und hatte eine kleinere Menge Amphetamin eingeführt. Dieses wurde beschlagnahmt und zur Anzeige gebracht. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte die Staatsanwaltschaft Aachen ihn mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Da er die Geldstrafe in Höhe von 1200,- Euro nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine 120-tägige Freiheitsstrafe absitzen.

Zwei weitere Straftäter wurden nur wenige Stunden zuvor festgenommen. Ein 37-jähriger Deutscher hatte gegen das Kunsturheberrecht verstoßen und wurde von der Staatsanwaltschaft Bonn gesucht. Er wurde in den Gewahrsam der Kreispolizeibehörde Euskirchen übergeben. In seinem Besitz war auch ein unterschlagenes hochwertiges Smartphone, was sichergestellt wurde. Hier ermittelt noch die Polizei in Euskirchen.

Ein 24- jähriger Tunesier wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen eines Körperverletzungsdeliktes mit Haftbefehl gesucht. Er muss jetzt eine 30-tägige Haftstrafe absitzen.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (ots)

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