Anwältin Heinecke sieht gravierende Widersprüche im Fall Jalloh
Archivmeldung vom 29.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hat sieht Widersprüche in der jüngsten Entscheidung im Fall des Asylbewerbers Ouhry Jalloh, der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt war. Vergangene Woche hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Fall endgültig zu den Akten gelegt. Einen sogenannten Klageerzwingungsantrag des Bruders des Toten, Saliou Diallo, hatte es als unzulässig zurückgewiesen.
Heinecke, die an dem Verfahren als Nebenklägerin beteiligt ist, sagte der Tageszeitung "neues deutschland" (Dienstagausgabe), das OLG-Schreiben biete viele »Angriffspunkte«. Die darin enthaltenen Argumente seien »von A bis Z unzutreffend« und seit langem durch die Fallakten »widerlegt«. Entgegen längst aktenkundigen Beweisen halte das Gericht weiter an der These der "Selbstentzündung" Jallohs fest. Aus Mangel an Argumenten greife das OLG auf Mutmaßungen zurück. So schreibe es, es könnte ein zweites Feuerzeug existiert haben, mit dessen Hilfe es Jalloh gelungen sein könnte, die feuerfeste Matratze, an die er gefesselt war, in Brand zu stecken. Im Zuge der Ermittlungen war ein Feuerzeug sichergestellt worden, das aber erst deutlich nach dem Tod Jallohs plötzlich aufgetaucht war.
Trotz der Widersprüchlichkeit der OLG-Entscheidung hält Heinecke eine Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht für schwierig. Denn für deren Erarbeitung hätten die Anwältinnen der Nebenklage lediglich einen Monat Zeit, obwohl die formalen Anforderungen sehr hoch seien. Gefordert sei eigentlich die Staatsanwaltschaft. Die aber habe über die Jahre meist eher gegen die Nebenklage gearbeitet, statt zur Aufklärung des Falles beizutragen, beklagte Heinecke. Es hatte erklärt, nach wie vor spreche "vieles" dafür.
Quelle: neues deutschland (ots)