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Strafverfahren dauern länger als jemals zuvor

Archivmeldung vom 06.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Schlicht und ergreifend zu langsam...(Symbolbild)
Schlicht und ergreifend zu langsam...(Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Gerichtsverfahren vor den deutschen Strafgerichten dauern so lange wie noch nie. Bei den Landgerichten ist die durchschnittliche Laufzeit erstinstanzlicher Strafverfahren im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchstwert von 8,1 Monaten gestiegen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf den Deutschen Richterbund.

Das sind 1,8 Monate mehr als 2010. Bei den Amtsgerichten verlängerte sich Verfahrensdauer bis in diesem Zeitraum von 3,8 auf 4,6 Monate. Die Strafgerichte arbeiteten "am Limit", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, den Funke-Zeitungen - und nannte zwei Ursachen: "Zum einen werden Strafverfahren immer aufwendiger, weil Straftaten komplexe Auslandsbezüge aufweisen und die auszuwertenden Datenmengen in der digitalen Welt dramatisch zunehmen, während es vielfach noch an innovativen Werkzeugen für computergestützte Datenauswertungen fehlt."

Zum anderen sei die Personaldecke der Strafjustiz nach wie vor zu kurz. Stellenzuwächse seien durch neue gesetzliche Aufgaben weitgehend aufgezehrt worden. Den neuerlichen Anstieg im Corona-Jahr 2020 wertet der Richterbund nicht als pandemiebedingten Ausreißer. Vielmehr bestätigten die Verfahrenslaufzeiten in Strafsachen einen mittelfristigen Trend. Rechnet man die Verfahrensdauer vor dem Landgericht schon ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft, dauerten die erstinstanzlichen Verfahren im vergangenen Jahr sogar 20,3 Monate, volle drei Monate länger als 2010. Beim Amtsgericht waren es durchschnittlich 5,3 Monate bis zum Urteil, was einem Plus von 1,2 Monaten entspricht.

Mit exakt 4.996.494 Verfahren haben die Staatsanwaltschaften 2020 die zweithöchste Fallzahl der vergangenen 20 Jahre erledigt, wie der Richterbund ermittelt hat. Etwa jedes vierte Verfahren haben die Strafverfolger nach Ermessensvorschriften ohne Auflagen eingestellt. Diese Statistik erfasst die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft zwar einen hinreichenden Tatverdacht sieht, das Verfahren aber wegen Geringfügigkeit beendet. Ein weiteres Indiz für die hohe Belastung der Staatsanwaltschaften ist die sinkende Zahl der Anklagen, die im vergangenen Jahr mit rund 388.000 Fällen laut Richterbund den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreicht haben. Weniger als acht Prozent aller bearbeiteten Fälle mündeten in eine Anklage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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