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Berlins OVG: Sperrstunde bleibt für klagende Gastronomen ausgesetzt

Archivmeldung vom 17.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Foto: Georg Slickers
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Sperrstunde um 23 Uhr bleibt für die elf klagenden Gastronomen ausgesetzt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatte am Nachmittag Beschwerde gegen die Aussetzung eingelegt, "die noch nicht begründet wurde", teilte das Gericht mit.

Zugleich hatte sie beantragt, eine Zwischenverfügung zu erlassen, mit der die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde angeordnet werden soll. Hiermit sollte verhindert werden, dass die elf Antragsteller ihre Gaststätten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde über die Sperrstunde von 23 Uhr hinaus geöffnet halten, hieß es.

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat dem Antrag auf Erlass der begehrten Zwischenverfügung nicht entsprochen. Das Verwaltungsgericht habe nachvollziehbar begründet, dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe. Gaststätten hätten unter den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen dürften Begegnungen auf engstem Raum eher die Ausnahme bleiben. Da lediglich die elf Gaststätten der Antragsteller über die Sperrstunde hinaus geöffnet bleiben dürfen, sei auch nicht mit einer großen Zahl von Besuchern zu rechnen. Zudem gelte ab 23 Uhr ein Alkoholausschankverbot.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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