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VZBV: Flugpassagiere dürfen nicht auf Schaden sitzen bleiben

Archivmeldung vom 15.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Foto: Muns
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht die Airlines trotz der Warnstreiks an großen deutschen Flughäfen an diesem Dienstag in der Pflicht, betroffenen Passagiere angemessen zu entschädigen. "Fluggesellschaften müssen alles tun, damit Fluggäste ihr Ziel trotz Streiks erreichen", sagte Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim VZBV, dem "Handelsblatt".

Jungbluth weiter: "Wer von der Airline keine passende Alternative angeboten bekommt, darf nicht auf dem Schaden sitzen bleiben." Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigungen gibt es daher nicht. Verbraucherschützerin Jungbluth riet Verbrauchern, ihre Ansprüche nach den Fluggastrechten trotzdem geltend zu machen.

"Denn ob jeder Streik als außergewöhnlicher Umstand durchgeht, ist umstritten wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu wilden Streiks gezeigt hat", sagte sie. Betroffene sollten daher "möglichst lückenlos den Fall dokumentieren" und sich zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP) wenden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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