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bpa begrüßt Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gegen Vermittlungsagenturen von Billiglohnkräften aus Osteuropa

Archivmeldung vom 21.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das in dieser Woche vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällte Urteil, wonach einer "24-Stunden-Pflegerin" aus Bulgarien eine erhebliche Lohnnachzahlung zugesprochen wird.

"Endlich wird obergerichtlich klargestellt, dass die Gesetze, insbesondere zu Mindestlohn und Arbeitsrecht, auch für sogenannte Vermittlungsagenturen gelten. Während sich inländische Pflegeeinrichtungen selbstverständlich an das geltende Recht halten und wiederkehrend geprüft werden, suggerieren die Vermittlungsagenturen aus Osteuropa, Pflege rund um die Uhr zu Kosten deutlich unter dem Pflegemindestlohn anbieten zu können. Die Leidtragenden sind dabei allerdings die eigenen Mitarbeiter oder Scheinselbständigen," erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Nach Schätzungen gebe es hunderttausende solcher Kräfte. Dass bei der Beschäftigung dieser Kräfte weder der Pflegemindestlohn gezahlt wird oder die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, sei ebenso wie die mangelhafte Qualifikation und die fehlende Überprüfung der Pflegequalität ein offenes Geheimnis.

Meurer: "Hier ist der Rechtsstaat gefordert, nicht weiter die Augen zu verschließen und Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen zu schützen. Qualitativ hochwertige Pflege hat ihren Preis. Für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause stehen unsere zugelassenen ambulanten Dienste bereit, die mit gut ausgebildeten und sozialversicherungspflichtig beschäftigen Pflegekräften unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen arbeiten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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