Kassenleistungen nicht selbst bezahlen
Archivmeldung vom 20.04.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Selbst wenn es sich um eine Leistung handelt, deren Kosten die Kasse normalerweise übernimmt, wird das Geld in der Regel nicht nachträglich erstattet, warnt die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Patienten müssen lediglich vierteljährlich die Praxisgebühr von zehn Euro entrichten. Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Anderes gilt für die "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL): Hier schließt der Patient mit dem Arzt einen Vertrag, bekommt die Rechnung und zahlt selbst.
Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"