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Winnenden: Sachverständiger prüft Verhandlungsfähigkeit von Vater des Schützen

Archivmeldung vom 23.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Wappen von Winnenden
Wappen von Winnenden

Im Prozess gegen den Vater des Amokschützen von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart einen Sachverständigen beauftragt, die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zu begutachten. Wie das Magazin "Spiegel" berichtet, hatte sich Jörg K. nach Morddrohungen gegen ihn vergangene Woche krankschreiben lassen.

Sollte der Gutachter bis Montag feststellen, dass Jörg K. aufgrund der psychischen Belastung nur eingeschränkt verhandlungsfähig ist, würde laut Gericht ein sogenannter Kurztermin – auch am Krankenbett – in Betracht gezogen. Dies ist bedeutsam, weil bisher erst neun Verhandlungstermine stattgefunden haben. Ab zehn Terminen kann eine Hauptverhandlung bei Erkrankung des Angeklagten für bis zu zwölf Wochen unterbrochen werden; bei weniger als zehn Terminen beträgt die maximale Unterbrechung drei Wochen. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Ende der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass der Vater eines Opfers Rachegelüste gegen die ganze Familie des Amokschützen hegt, falls Jörg K. nicht verurteilt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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