Reallöhne im Jahr 2022 um 3,1 % gegenüber 2021 gesunken
Archivmeldung vom 01.03.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDer Nominallohnindex in Deutschland ist im Jahr 2022 um 3,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 6,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Reallöhne im Jahr 2022 damit um 3,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten. Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und 2022 die hohe Inflation den Nominallohnanstieg auf.
Die Entwicklung des Reallohnindex wurde im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis vom 07. Februar 2023 um 1,0 Prozentpunkte nach unten korrigiert, was auf die turnusmäßige Revision des Verbraucherpreisindex zurückzuführen ist. Nach wie vor handelt es sich um den höchsten Anstieg der Nominallöhne bei gleichzeitig stärksten Reallohnverlust für die Beschäftigten, der seit Beginn der Zeitreihe 2008 in Deutschland gemessen wurde.
Reallöhne im 4. Quartal 2022 ebenfalls rückläufig
Das Ergebnis für die Reallohnentwicklung im 4. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum fällt ebenfalls negativ aus: Im Vergleich zum 4. Quartal 2021 ergab sich ein Rückgang von insgesamt 3,7 % bei einem Nominallohnzuwachs von 4,7 % und einem Anstieg der Verbraucherpreise um 8,6 %. Der Anstieg im 4. Quartal 2022 ist der zweithöchste gemessene Nominallohnanstieg nach dem 2. Quartal 2021 (+5,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) für ein Berichtsquartal seit 2008. Die überdurchschnittliche Steigerung der Nominallohnentwicklung im 4. Quartal 2022 hat den Reallohnverlust für die Beschäftigten zum Jahresende hin insgesamt wieder leicht abgeschwächt. Zu dieser Abfederung des Kaufkraftverlustes der Beschäftigten haben auch die ersten Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen.
Methodische Hinweise zur Verdiensterhebung 2022 und Basisumstellung:
Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den früheren Daten vergleichbar. Dies gilt insbesondere auf Ebene der Wirtschaftszweige, weshalb das Statistische Bundesamt im Berichtsjahr 2022 auf eine Analyse und Berichterstattung unterhalb der gesamtwirtschaftlichen Ebene verzichtet.
Ab 2022 wurden alle Verdienstindizes anhand eines aktualisierten Wägungsschemas und mit dem Basiszeitraum 1. Quartal 2022=100 berechnet. Weiter zurückliegende Werte sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen. Die Revision mit der Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 wird im Frühjahr 2023 durchgeführt. Die revidierten Ergebnisse für 2022 werden zeitgleich mit den Ergebnissen für das 1. Quartal 2023 Ende Mai zur Verfügung stehen.
Weitere Hintergrundinformationen zur Methodik bei der Verknüpfung der neuen und alten Indexreihen und zur Basisumstellung sind im Bereich "Methoden zur Statistik" auf der Themenseite "Reallöhne und Nettoverdienste" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)