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Fast 166.000 Hartz-IV-Betrugsfälle durch Datenabgleich aufgedeckt

Archivmeldung vom 28.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Jobcenter haben in den vergangenen vier Jahren 165.971 Fälle von möglichem Leistungsbetrug durch Hartz-IV-Bezieher aufgedeckt und an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Wie die "Bild" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag berichtet, sollen die Betroffenen Einkünfte oder Vermögen verschwiegen und sich dadurch höhere Grundsicherungsleistungen erschlichen haben. Aufgefallen sind die sogenannten "Überzahlungsfälle" demnach durch den immer intensiveren Datenabgleich zwischen Jobcentern und der Rentenversicherung.

Zwischen 2018 und 2022 übermittelten die Behörden insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete, um mögliche verschwiegene Einkünfte zu ermitteln. Die Rentenversicherung gleicht die Angaben mit anderen Behörden und den ihr vorliegenden Daten ab. Allein im vergangenen Jahr wurden demnach 1,3 Millionen Daten abgeglichen. Dabei wurden 82.269 Hinweise auf Überzahlungsfälle festgestellt. 39.622 wurden an die Staatsanwaltschaften und die Schwarzarbeitsfahnder des Zolls weitergegeben. 17.892 Hartz-IV-Empfängern wurden die Leistungen wegen verschwiegener Einkünfte komplett gestrichen. Außerdem wurden 4.192 Geldstrafen verhängt. 93 Leistungsempfänger wurden zu Haftstrafen verurteilt. Der Datenabgleich zur Aufdeckung möglichen Hartz-IV-Betrugs ist in den vergangenen Jahren weitgehend automatisiert worden. Die Jobcenter leiten ihre Daten an die Rentenversicherung weiter. Sie prüft, ob die Bezieher von Grundsicherung oder ihre Haushaltsmitglieder z. B. eigene Einkommen, Zinseinkünfte oder Renten haben. Bei konkretem Verdacht dürfen die Daten der Jobcenter auch mit dem zentralen Fahrzeugregister, dem Ausländerzentralregister oder den Wohngeldstellen abgeglichen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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