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Facebook sperrt Gefängnisinsassen aus

Archivmeldung vom 11.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Knast: Web-Communitys untersagt. Bild: flickr.com, CxOxS
Knast: Web-Communitys untersagt. Bild: flickr.com, CxOxS

Gefahren aus dem Knast für die eigenen User will Facebook in Zukunft unterbinden. Gefängnisinsassen pflegen trotz ihrer Inhaftierung weiterhin eigene Profile in dem sozialen Netzwerk. Gleichzeitig nutzen sie die Plattform offenbar für Drohungen gegen andere Mitglieder und unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche. In den USA hat nun etwa das California Department of Corrections and Rehabilitation (CDCR) eine Kooperation mit Facebook angekündigt. Unerlaubt aktive Accounts von Häftlingen werden von den Betreibern kurzerhand gelöscht. Dabei könnte wohl gerade die Online-Community stark zur Resozialisierung von Straftätern beitragen.

Werden während der Haft Updates an Facebook-Accounts von Gefangenen oder in ihrem Namen vorgenommen, wird der Internetkonzern von den Behörden informiert, um die Profile aus dem Netzwerk zu entfernen. Das Unternehmen hat den Profil-Sperren zugestimmt und begründet die Entscheidung mit Verstößen gegen die Nutzerrichtlinien. "Zugang zu Social Media erlaubt den Gefängnisinsassen, die Überwachung zu umgehen und sich weiterhin an kriminellen Handlungen zu beteiligen", sagt CDCR-Secretary Matthew Cate. Die Zusammenarbeit mit Facebook werde dabei helfen, die Community zu schützen und mögliche künftige Opfer zu vermeiden.

Häftlingen ist zwar der Besitz eines Facebook-Accounts erlaubt, sofern dieser vor der Inhaftierung erstellt wurde. Eine aktive Pflege des Profils - etwa per Mobiltelefon - ist in der Regel jedoch nicht gestattet. Wurden 2006 laut CDCR noch rund 261 Geräte von Gefangenen konfisziert, so stieg die Zahl bis zur ersten Jahreshälfte 2011 bereits auf knapp 7.300. Zudem untersagen die Nutzungsbedingungen der Plattform die Weitergabe von User-Passwörtern, womit auch Updates durch Außenstehende unterbunden werden. Drohungen und Belästigungen sind bei Facebook ohnehin verboten. Bei Verstößen folgt ebenfalls die Sperre.

Quelle: www.pressetext.com / Manuel Haglmüller

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