Etappensieg für Online TV Rekorder - shift TV darf erneut zum Bundesgerichtshof
Archivmeldung vom 15.06.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit der Annahme der Revision seitens des Bundesgerichtshofes bekommt der Online TV Rekorder shift TV erneut juristischen Rückenwind. Die Richter des Oberlandesgerichtes Dresden hatten mit ihrem letzten Urteil gegen shift TV eine Revision nicht zugelassen - dagegen hatte shift TV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Dieser ist der Bundesgerichtshof jetzt gefolgt und wird zum zweiten Mal nach 2009 über die Zulässigkeit des Online TV Rekorders shift TV entscheiden.
"In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur, wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet. Wir freuen uns, dass shift TV erneut einen wichtigen Etappensieg gegen RTL und Sat.1 errungen hat", so Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV. Seit 2005 versuchen RTL und Sat.1 als einzige deutsche TV-Sender, die Aufnahme von Programmen durch den Kunden des Online TV Rekorder Anbieters shift TV verbieten zu lassen.
In zehn Verfahren an verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten wurde der Streit bislang ausgetragen. Höhepunkt war bislang 2009 die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die eine vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden aufgehoben und zugleich, weil zahlreiche Aspekte nicht erörtert wurden, eine erneute Verhandlung und Entscheidung durch das OLG Dresden angeordnet hat. Gegen dieses Urteil des OLD Dresden richtete sich die Beschwerde von shift TV, die jetzt vom BGH als Revision angenommen wurde, obwohl sie von den Dresdner Richtern nicht zugelassen worden war.
Quelle: shift TV (ots)