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Verweigerung von Provisionen bei KfZ-Versicherung unzulässig

Archivmeldung vom 26.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Manche Versicherungsunternehmen diskriminieren Mitbürger mit ausländisch klingendem Namen als "unerwünschtes Risiko", trotz eindeutigen Verbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz.

Neben den Schwierigkeiten, für Bürger mit Migrationshintergrund eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, berichten Makler im ZDF- Magazin "WISO" von nicht gezahlten Provisionen. So hat ein Makler aus Berlin mehr als 400 solcher Kunden vermittelt und keine Provision dafür erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt in "WISO" zu dieser Praxis fest: "Versicherer sind verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren. Ein Versicherer darf deshalb das Diskriminierungsverbot nicht dadurch umgehen, dass er faktisch die Vermittlung von Kfz- Verträgen für bestimmte Gruppen unterbindet. Der Annahmezwang darf nicht unterlaufen werden."

Auch die Verbraucherzentralen kritisieren im ZDF diese Praxis. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Wir halten diese Art der Nicht- Provisionierung von Versicherungsverträgen für den Versuch, gegen zwingende Gesetzesvorschriften zu verstoßen, und insbesondere ausländische Mitbürger nicht zu versichern. Und wir fordern alle diese Billiganbieter auf, sich genauso gesetzestreu zu verhalten wie andere Gesellschaften, die dies auch tun."

Pressesprecher Peter Abrahams von der BaFin bekräftigt in "WISO" noch einmal das Verbot der Diskriminierung für den Bereich der Kraftfahrtversicherung und fordert alle Betroffenen auf: "Fühlt sich ein Ausländer benachteiligt, kann er sich bei der Aufsicht beschweren. Gleiches gilt für Makler, die für die Vermittlung eines Vertrages mit einem Ausländer keine Provision erhalten. Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und überprüft, ob sich ein Versicherer an das Gesetz und die aufsichtlichen Vorgaben gehalten hat. Nicht selten führten einzelne Beschwerden in der Vergangenheit zu umfangreichen aufsichtlichen Prüfungen, die eine Änderung der internen Annahmerichtlinien bei betroffenen Kfz-Versicherern bewirkt haben."

Quelle: Pressemitteilung ZDF

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