Verweigerung von Provisionen bei KfZ-Versicherung unzulässig
Archivmeldung vom 26.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittManche Versicherungsunternehmen diskriminieren Mitbürger mit ausländisch klingendem Namen als "unerwünschtes Risiko", trotz eindeutigen Verbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz.
Neben den Schwierigkeiten, für Bürger mit Migrationshintergrund eine
Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, berichten Makler im
ZDF- Magazin "WISO" von nicht gezahlten Provisionen. So hat ein
Makler aus Berlin mehr als 400 solcher Kunden vermittelt und keine
Provision dafür erhalten. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt in "WISO" zu dieser
Praxis fest: "Versicherer sind verpflichtet, Versicherungsschutz zu
gewähren. Ein Versicherer darf deshalb das Diskriminierungsverbot
nicht dadurch umgehen, dass er faktisch die Vermittlung von Kfz-
Verträgen für bestimmte Gruppen unterbindet. Der Annahmezwang darf
nicht unterlaufen werden."
Auch die Verbraucherzentralen kritisieren im ZDF diese Praxis.
Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Wir
halten diese Art der Nicht- Provisionierung von
Versicherungsverträgen für den Versuch, gegen zwingende
Gesetzesvorschriften zu verstoßen, und insbesondere ausländische
Mitbürger nicht zu versichern. Und wir fordern alle diese
Billiganbieter auf, sich genauso gesetzestreu zu verhalten wie andere
Gesellschaften, die dies auch tun."
Pressesprecher Peter Abrahams von der BaFin bekräftigt in "WISO" noch einmal das Verbot der Diskriminierung für den Bereich der Kraftfahrtversicherung und fordert alle Betroffenen auf: "Fühlt sich ein Ausländer benachteiligt, kann er sich bei der Aufsicht beschweren. Gleiches gilt für Makler, die für die Vermittlung eines Vertrages mit einem Ausländer keine Provision erhalten. Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und überprüft, ob sich ein Versicherer an das Gesetz und die aufsichtlichen Vorgaben gehalten hat. Nicht selten führten einzelne Beschwerden in der Vergangenheit zu umfangreichen aufsichtlichen Prüfungen, die eine Änderung der internen Annahmerichtlinien bei betroffenen Kfz-Versicherern bewirkt haben."
Quelle: Pressemitteilung ZDF