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Bahnkunden sollen mehr Rechte bekommen

Archivmeldung vom 09.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bahnkunden können wohl auch in Zukunft erst bei Verspätungen von einer Stunde mit einer Entschädigung rechnen. Nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) hat sich Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mit seiner Forderung nicht durchsetzen können.

Er wollte, dass Fahrgäste im Fernverkehr bereits bei Verspätungen von 30 Minuten eine Entschädigung bekommen. Jetzt versucht das Verbraucherschutzministerium zugunsten der Kunden zumindest eine Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung in dem geplanten Gesetz zu verankern.

Im Bundesjustizministerium wird derzeit auf Hochtouren an dem Entwurf für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte gearbeitet. Das Kabinett soll möglichst noch vor der Sommerpause über das Vorhaben entscheiden, heißt es im Ministerium. Bereits im vergangenen September hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt. Danach soll die Bahn im Fernverkehr für Verspätungen von einer Stunde und mehr eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises zahlen. Bisher sind es 20 Prozent. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr sollen künftig 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet werden.

Quelle: Der Tagesspiegel

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