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Berliner Kammergericht: Razzia im Großbordell rechtlich fragwürdig

Archivmeldung vom 26.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Einfahrt zum Artemis
Einfahrt zum Artemis

Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley)
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Razzia im Berliner Großbordell Artemis ist rechtlich fragwürdig gewesen. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts hervor, berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.

Nahezu jeder schwere Tatvorwurf gegen die Artemis-Betreiber war demnach haltlos. Es gebe keine belastbaren Indizien für Zuhälterei, Ausbeutung oder andere organisierte Kriminalität, befand das Kammergericht. Auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben in zweistelliger Millionenhöhe sahen die Richter nicht solide untermauert. Mehr als 900 Einsatzkräfte waren bei der Razzia am 13. April unterwegs. Interne Unterlagen von Polizei und Justiz zeigen nun, dass die Betreiber ihr Geschäftsmodell bereits vor elf Jahren sowohl dem Landeskriminalamt (LKA) als auch den Finanzbehörden offengelegt hatten. Die zuständigen Beamten haben das Artemis seit Eröffnung im Herbst 2005 mehrmals geprüft – offenbar ohne Beanstandungen. Sie wurden vor der Razzia aber nicht befragt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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