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Bundesanwaltschaft lädt Verdächtige im Umfeld der "militanten gruppe" zur Vernehmung nach Karlsruhe

Archivmeldung vom 20.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der »militanten gruppe«, denen Brandanschläge auf Einrichtungen und Fahrzeuge von Behörden vorgeworfen werden, kommt wieder Bewegung. Die Bundesanwaltschaft lädt gegenwärtig Verdächtige zu Vernehmungen nach Karlsruhe, wie die Berliner Tageszeitung "Neues Deutschland" erfuhr.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft habe bestätigt, dass ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) die Vorladungen veranlasst habe, meldet die Zeitung in ihrer Donnerstagausgabe. Bisher hätten Unterstützer von drei Vorladungen für April erfahren.

Zuletzt mussten Ende Oktober 2007 gut 20 Personen in Berlin vor der Bundesanwaltschaft aussagen. Der Großteil von ihnen habe jedoch die Aussage verweigert. Im Gegensatz zur polizeilichen bestehe bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vorladung nun sowohl Anwesenheits- als auch Aussagepflicht. Wer nicht aussagt, dem droht zunächst ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro und dann die bis zu sechsmonatige »Beugehaft«.

Die Gruppe, gegen die seit 2001 wegen des Verdachts auf die »Bildung einer terroristischen Vereinigung« ermittelt wurde, ist inzwischen noch wegen Bildunge einer kriminellen Vereinigung Gegenstand der Ermittlungen. Sie soll mehr als ein Dutzend Brandanschläge gegen Einrichtungen und Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei und Unternehmen verübt haben. Für öffentliche Aufmerksamkeit hatte der Fall auch durch die Verhaftung des Berliner Stadtsoziologen Andrej Holm erlangt, der später wieder freigelassen wurde.

Quelle: Neues Deutschland

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