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Musikschulen dürfen in NRW trotz Corona unterrichten

Archivmeldung vom 03.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Siegbert Pinger / pixelio.de
Bild: Siegbert Pinger / pixelio.de

Die NRW-Landesregierung will im Rahmen der verschärften Corona-Maßnahmen nun doch nicht alle Angebote von Musikschulen verbieten. Die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen soll möglich bleiben. Diese Klarstellung habe es seitens des Gesundheitsministeriums gegeben, erklärte der Landesverband der Musikschulen in NRW am Dienstag auf Nachfrage der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Dies betreffe die in den Stundenplan integrierten Angebote wie etwa das Landesprogramm "JeKits" oder Bläserklassen, AGs und Angebote im Ganztag. "Wir freuen uns, dass wir diese Klarstellung erreichen konnten und unsere Musikschulen ihren wichtigen Beitrag in den allgemeinbildenden Schulen weiterhin leisten können, denn wir tragen mit Schule und Kita gemeinsame Verantwortung für die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen", sagte der Vorsitzende des Musikschulverbandes, Bernd Smalla.

In der am 30. Oktober veröffentlichten Corona-Schutzverordnung des Landes hieß es zunächst, dass alle Angebote von Musikschulen aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt seien. Die Musiklehrer dringen weiter darauf, dass auch Instrumental-Unterricht unter Einhaltung von Hygienevorschriften fortgesetzt werden kann. Anders als andere Bundesländer hat NRW sogar die Einzelstunde mit Mundschutz und Abstand zum Musiklehrer verboten. "Gerade in dieser belastenden Corona-Situation" sei es für Kinder und Jugendlichen besonders wichtig, weiter musizieren zu können, so Smalla. "Der rein digitale Unterricht ist kein gleichwertiger Ersatz."

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)


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