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Vogelsberger Müllrebellen: Der ZAV zockt seine Kunden ab

Archivmeldung vom 16.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vogelsberger Müllrebellen
Vogelsberger Müllrebellen

„Der ZAV zockt seine Kunden ab. Dabei verstößt er gegen die eigene Satzung“, erklärt Dietmar Schnell, einer der Initiatoren der Vogelsberger Müllrebellen in einer Presseerklärung. Der Hintergrund: Die Kunden des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV) erhalten dieser Tage ihre Gebührenbescheide. Darin enthalten ist die Festsetzung der zu leistenden Vorauszahlungen, also das, was die Kunden vierteljährlich zunächst zahlen müssen, bevor im nächsten Jahr die endgültige Abrechnung kommt. Das ist auch bei Strom, Wasser, etc. so üblich. Üblich ist aber auch, dass sich die Vorauszahlungen nach dem tatsächlichen Verbrauch im Vorjahr richten. Auf dem Papier ist das auch beim ZAV so, nicht aber in der Praxis, denn die Kundinnen und Kunden sollen für alle satzungsrechtlich vorgesehenen Leerungen zahlen, eine Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leerungen ist dann erst für das nächste Jahr geplant.

In § 6, Absatz 6 der Abfallgebührensatzung heißt es dagegen eindeutig: „Bei der ersten Festsetzung der Vorauszahlungen wird die Grund- und Mindestgebühr veranschlagt. Für die Festsetzung der Vorauszahlungen für die Gebühren künftiger Abrechnungszeiträume wird die Anzahl der im Vorjahr tatsächlich in An-spruch genommenen Entleerungen und ggf. zusätzliche Abfallsammelbehälter mit der Leerungshäufigkeit des Vorjahres zu Grunde gelegt. Nicht in Anspruch genommene Freileerungen des Restabfallsammelbehälters (§ 2 Abs. 4) im Vorjahr werden im Folgebescheid für die Festsetzung der Vorauszahllungen berücksichtigt.“ Das ist eindeutig und steht in eklatantem Widerspruch zu den versendeten Bescheiden.

Das bedeute, so Dietmar Schnell, der ZAV nehme unberechtigt zu viel Geld von seinen Kunden ein, behalte es für ein Jahr und zahle es erst dann zurück. Dadurch schaffe er sich auf Kosten der Kundinnen und Kunden einen enormen Zinsgewinn. „Im uns vorliegenden Bescheid hat der ZAV 32,48 Euro zu viel an Vorauszahlung veranschlagt. Wenn wir bedenken, dass 34.000 Bescheide versandt wurden, kann sich jeder ausrechnen, dass es hier in der Summe um richtig viel Geld geht. Die Bürgerinnen und Bürger sollen also nicht nur die exorbitant gestiegenen Gebühren für den Müll zahlen, sondern dem ZAV auch noch ein zinsloses Darlehen geben und werden nicht einmal darauf hingewiesen. Wir fordern den ZAV auf, unverzüglich die falschen Bescheide zu kassieren, neue korrekte zu erstellen und den Kundinnen und Kunden zu viel gezahltes Geld mit Zinsen zu erstatten“, erklärt Dietmar Schnell abschließend.

Quelle: Dietmar Schnell - Vogelsberger Müllrebellen

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