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KfW stockt Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" auf insgesamt 1 Mrd EUR auf

Archivmeldung vom 13.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0
Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die KfW Bankengruppe stockt ihre Anfang September gestartete Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" von 500 Mio EUR auf 1 Mrd EUR auf. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die mithilfe zinsloser Darlehen Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften finanzieren können.

"Die Nachfrage von Kommunen und Gemeinden ist ungebrochen hoch. Auch angesichts des nahenden Winters und der damit zu erwartenden niedrigen Temperaturen muss es Städten und Gemeinden möglich sein, eine günstige Finanzierung schnell und flexibel zu erhalten, um Flüchtlingsunterkünfte zu erwerben oder zu errichten. Die KfW wird mit dieser Sonderförderung ihrer Verantwortung als Förderbank in einer außergewöhnlichen Situation gerecht", sagt Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe.

Die Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte (300 Mio EUR) war am 06.09.2015 eingeführt worden und bereits nach einigen Tagen ausgeschöpft. Die KfW hatte daher zum 24.09. bekannt gegeben, das Volumen um weitere 200 Mio EUR zu erhöhen. Mit der erneuten Aufstockung auf 1 Mrd. EUR können, je nach Unterkunft, insgesamt bis zu 100.000 Plätze geschaffen werden. Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 Prozent und wird bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung des Volumens die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Die Sonderförderung ist Teil des KfW-Investitionskredits Kommunen (Programm 208), über das auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität attraktive Finanzierungsangebote für kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereit stehen.

Quelle: KfW (ots)

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