foodwatch will Amtsgeheimnis abschaffen
Archivmeldung vom 15.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich des Weltverbrauchertages fordert foodwatch die Abschaffung des Amtgeheimnisses in Deutschland. Vierzig Jahre nach dem amerikanischen "Freedom of Information Act"" sei es an der Zeit, diese Geheimniskrämerei zu beenden, so die Verbraucherrechtsorganisation.
"In den USA kann man sogar die
Herausgabe von Geheimdienstakten gerichtlich erzwingen. In
Deutschland darf man nicht einmal wissen, ob vergammeltes Fleisch in
der Wurst ist", empört sich der stellvertretende Geschäftsführer
Matthias Wolfschmidt. Ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG), wie
foodwatch es vorgelegt habe, könne dies gewährleisten.
Am 15.03.1962 formulierte John F. Kennedy vor dem US-Kongress die
vier Grundrechte des Verbrauchers: Das Recht auf Sicherheit, das
Recht informiert zu werden, das Recht zu wählen und das Recht gehört
zu werden. Seit 1966 gilt in den USA der "Freedom of Information
Act". Dieses Gesetz hebt den Grundsatz des Amtsgeheimnisses auf. Die
Informationsfreiheit wird als Voraussetzung für die demokratische
Teilhabe der Bevölkerung anerkannt.
Weltweit gilt in 57 Staaten der Grundsatz: Offenbarung von
Behördenwissen geht vor Geheimhaltung. Nicht so in Deutschland. "Das
Amtsgeheimnis entstammt einem vordemokratischen Verwaltungsbrauch,
der weder zeitgemäß noch transparent ist", so Wolfschmidt. Die
Veröffentlichung von Behördenwissen müsse zur Regel und die
Geheimhaltung rechtfertigungspflichtig werden und nicht umgekehrt.
Beispiel: Derzeit wird in Bayern die Einrichtung eines
Untersuchungsausschusses zum Wildfleischskandal diskutiert. Dieser
soll die Vorfälle um die Passauer Firma "Berger Wild" aufklären. Wäre
das Wissen der beteiligten Behörden öffentlich zugänglich, wäre ein
solcher Untersuchungsausschuss überflüssig.
Das von Verbraucherminister Horst Seehofer vorgeschlagene VIG
sieht nach Analyse von foodwatch keine Stärkung der
Informationsrechte für die Verbraucher vor. Aus Protest hat foodwatch
einen eigenen Gesetzentwurf geschrieben, der einen internationalen
Rechtsvergleich mit einschließt und den die Organisation Ende Februar
der Öffentlichkeit vorstellte. Gleichzeitig appelliert sie an die
Bürger, sich für ein Verbraucherinformationsgesetz einzusetzen, das
diesen Namen verdient. Unter www.ess-wissen.de kann man sich dazu an
einer Petition beteiligen.
Quelle: Pressemitteilung foodwatch e.V.