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200 100 Einbürgerungen im Jahr 2023

Archivmeldung vom 28.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 200 100 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert und damit so viele wie noch nie seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 31 000 (+19 %), nachdem sie im Jahr 2022 im Vorjahresvergleich bereits um rund 37 000 (+28 %) gestiegen war.

Eingebürgerte im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und überwiegend männlich

Im Jahr 2023 erhielten Menschen aus 157 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei machten vormals syrische Staatsangehörige alleine mehr als ein Drittel (38 %) der Einbürgerungen aus. Die fünf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Syrien, Türkei, Irak, Rumänien und Afghanistan stellten zusammengenommen über die Hälfte (56 %) aller Einbürgerungen. Die Eingebürgerten waren im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und somit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung (44,6 Jahre). Der Frauenanteil an den Eingebürgerten war mit 45 % geringer als in der Gesamtbevölkerung (50 %).

Einbürgerungen aus Syrien steigen um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr

Mit 75 500 Personen und damit 27 100 Personen (+56 %) mehr als im Vorjahr waren syrische Staatsangehörige im Jahr 2023 die größte Gruppe unter den Eingebürgerten. Im Jahr 2022 hatte sich deren Zahl im Vorjahresvergleich bereits auf 19 100 mehr als verdoppelt und 2021 sogar versiebenfacht auf 6 700.

Syrische Staatsangehörige, die im Jahr 2023 den deutschen Pass erhielten, waren im Schnitt 24,5 Jahre alt und zu 64 % Männer. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Schnitt 6,8 Jahre in Deutschland auf. Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht demnach im Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016. Diese erfüllen mittlerweile vermehrt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, unter anderem im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Mindestaufenthaltsdauer. Ehegatten und minderjährige Kinder können auch ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden. Dies betraf im vergangenen Berichtsjahr rund 28 000 (37 %) der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer.

Türkische und irakische Staatsangehörige stellten im Jahr 2023 mit jeweils 10 700 Einbürgerungen gemeinsam die zweitgrößte Gruppe der Herkunft von Eingebürgerten. Dabei nahm die Zahl der Einbürgerungen irakischer Staatsangehöriger gegenüber dem Vorjahr um 3 900 (+57 %) zu, während die Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger um 3 500 (-25 %) zurückgingen. Die Zahl der Einbürgerungen rumänischer Staatsangehöriger stieg im Jahr 2023 um 600 (+8 %) auf 7 600 und die Zahl der Einbürgerungen afghanischer Staatsangehöriger um 2 300 (+55 %) auf 6 500.

Die Zahl der Einbürgerungen von Ukrainerinnen und Ukrainern stieg im Jahr 2023 um 300 (+6 %) auf 5 900, nachdem sie sich von 2021 auf 2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine von 1 900 auf 5 600 fast verdreifacht hatte. Die Einbürgerungen ukrainischer Staatsangehöriger machten 3 % aller Einbürgerungen im Jahr 2023 aus.

Methodische Hinweise:

Die amtliche Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Je nach Bearbeitungsdauer kann die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Einbürgerungsanträge von der Zahl der Einbürgerungen abweichen.

Eine Einbürgerung war nach dem im Berichtsjahr 2023 gültigen Staatsangehörigkeitsrecht in der Regel nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Diese Dauer konnte auf 7 beziehungsweise 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz verkürzt werden. Für Familienmitglieder von Eingebürgerten beziehungsweise für Ehepartnerinnen und -partner von Deutschen waren ebenfalls frühere Einbürgerungen möglich. Da die Einbürgerungen im aktuellen Berichtsjahr vor der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024 stattfanden, war die Abgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in vielen Fällen Voraussetzung für die Einbürgerung.

Vergleiche mit den Daten vor der zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Nummer 38 Seite 1618) sind nur eingeschränkt möglich, da das rechtliche Verfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler geändert wurde. Zwischen 1993 und 1999 wurden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler formal eingebürgert; seit 1. August 1999 wird ihnen mit der nach Bundesvertriebenengesetz bescheinigten Spätaussiedlereigenschaft bei der Einreise in die Bundesrepublik automatisch und ohne Einbürgerungsverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

Das Durchschnittsalter der Eingebürgerten wurde mit dem Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung basierend auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung für das Berichtsjahr 2022 verglichen. Für das Berichtsjahr 2023 liegen zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Daten vor.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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