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von Arnim fordert klare Regeln für Vergabe von Geldbußen

Archivmeldung vom 17.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rechtswissenschaftler Hans Herbert von Arnim hat das Prozedere kritisiert, nach dem Staatsanwälte und Gerichte bislang Geldbußen von Steuersündern an gemeinnützige Organisationen vergeben.

Da keine klaren Regelungen bestünden wie etwa bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, würde bislang völlig willkürlich vorgegangen. Dass Staatsanwälte und Richter wegen fehlender Richtlinien Institutionen bevorzugten, die sie kennen oder deren Arbeit sie schätzen, läge deshalb nahe. Vor dem Hintergrund der Querelen um die Bochumer Staatsanwältin Lichtinghagen forderte von Arnim gegenüber der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ein neues Vergabesystem. Geldbußen aus Strafverfahren sollten künftig einzig dem Staat zugute kommen, der eigentlich umfassenden Gemeinwohlinstanz.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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