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Ehemaliger Generalstaatsanwalt schlägt Straferlass für RAF-Mörder vor

Archivmeldung vom 20.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo der Roten Armee Fraktion
Logo der Roten Armee Fraktion

Der ehemalige Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger hat einen Straferlass für verurteilte Mörder der Roten Armee Fraktion (RAF), die ihr Schweigen brechen und dadurch helfen, weitere Verbrechen der Terroristen aufzuklären, vorgeschlagen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

"Wenn wir kein Zugeständnis machen, werden wir die historische Wahrheit vielleicht nie erfahren", sagte Pflieger. "Mein Vorschlag lautet: bei Personen, die bereits wegen Mordes zu lebenslang verurteilt worden sind, ein Auge zuzudrücken. Wenn so jemand einen weiteren Mord beichtet, sollte er dafür nicht mehr verfolgt werden."

Der Jurist glaubt, aus dem Kampf gegen die Roten Armee Fraktion könnten Ermittler noch heute Lehren für Bedrohungen ziehen. "Wir müssen darauf achten, dass wir auf extreme Straftaten nicht extrem reagieren", sagte Pflieger. "Falls es bei uns in Deutschland jemals zu einem schrecklichen Anschlag, etwa mit islamistischem Hintergrund, kommen sollte, dürfen wir nicht derart überreagieren."

Pflieger, 66, gehörte dem Ermittlerteam an, das die Todesnacht von Stammheim 1977 untersuchte: die Suizide von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, den Anführern der RAF. In den achtziger Jahren koordinierte Pflieger bei der Bundesanwaltschaft die Anklagen gegen die RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock, Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und andere. 2001 wurde er zum Generalstaatsanwalt von Württemberg berufen; seit Sommer 2013 ist er pensioniert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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