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Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2024: +13,8 % zum Vorjahresmonat

Freigeschaltet am 10.01.2025 um 08:10 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2024 um 13,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Zunahme um 16,8 % im Vergleich zu 2023. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

35,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2024 als im Oktober 2023

Für Oktober 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 012 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 35,9 % mehr als im Oktober 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,8 Milliarden Euro. Im Vorjahresmonat hatten die Forderungen bei rund 1,6 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Oktober 2024 in Deutschland insgesamt 5,9 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,5 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 8,9 Insolvenzen sowie das Gastgewerbe mit 7,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

10,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2024 als im Vorjahresmonat

Im Oktober 2024 gab es 6 237 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 10,8 % gegenüber Oktober 2023.

Methodische Hinweise:

Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Dezember 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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